Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Schaltung von Werbung in Online-Medien und elektronischen Diensten

Stand: Januar 2009
  1. Geltungsbereich

    1.1 Die ON|AD GmbH ist als Dienstleister für Marketing und Werbung in Online-Medien und elektronischen Informations- / Kommunikations- Diensten tätig.

    1.2 In der Funktion als Anbieter gegenüber der Werbewirtschaft (Werbung treibende Unternehmen und Agenturen) erfolgen Geschäfte im eigenen Namen und gegen eigene Rechnung.

    1.3 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich für alle Aufträge zur Schaltung von Werbung (Werbeauftrag) in Online-Medien und elektronischen Diensten (Werbeträgern).


  2. Auftraggeber

    2.1 Werbeaufträge können von werbetreibenden Unternehmen oder Agenturen (Werbe- / Media-Agenturen) erteilt werden.

    2.2 Werbeaufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau genannte werbetreibende Unternehmen, für die die Agentur über ein Mandat verfügt, angenommen.


  3. Auftrag zur Schaltung von Werbung - Werbeauftrag

    3.1 Werbeauftrag im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung von Werbung in Online-Medien (Websites) oder anderen elektronischen Diensten (z. B. E-Mail, Mobile, IPTV), die von der ON|AD GmbH vertreten werden oder für die eine Vermittlung erfolgt.

    3.2 Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die, neben Preisen und Konditionen lt. gültiger Preisliste bzw. individueller Angebote, einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden.

    3.3 Die Anwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen der Auftraggeber (werbetreibende Unternehmen und Agenturen) ist, soweit sie mit diesen Bedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

    3.4 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Werbeaufträge, auch wenn hierauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.


  4. Vertragsabschluss

    4.1 Grundlage für den Vertrag ist das Angebot der ON|AD GmbH und die Annahme durch den Auftraggeber (Werbekunde oder Agentur). Die Angebote der ON|AD GmbH sind in jedem Falle freibleibend.

    4.2 Der Vertrag kommt grundsätzlich durch schriftliche Bestätigung des Werbeauftrages durch die ON|AD GmbH zustande. Im Regelfalle erfolgt eine Bestätigung per E-Mail. Die Übermittlung auf dem Postwege oder per Telefax kann in einzelnen Fällen vereinbart werden.

    4.3 Für die ON|AD GmbH besteht keine Verpflichtung zur Annahme eines Werbeauftrages. Die ON|AD GmbH behält sich die Ablehnung aus rechtlichen, technischen, sittlichen oder sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen vor.

    4.4 Die ON|AD GmbH ist berechtigt, die Schaltung einer laufenden Kampagne vorübergehend oder dauerhaft zu unterbrechen, falls der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte, Weiterleitungen, Daten oder Hyperlinks vornimmt, die dem geschlossenen Vertrag entgegenstehen oder ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte einer Zielseite besteht. Der Zahlungsanspruch bleibt unberührt.


  5. Stornierung von Verträgen/Werbeaufträgen

    5.1 Die Erteilung eines Werbeauftrages ist verbindlich. Auftraggeber und die ON|AD GmbH haben das Recht, bis sechs Wochen vor Beginn der Schaltung der Werbung, den Werbeauftrag ganz oder teilweise zu kündigen.

    5.2 Bei einseitiger, kurzfristiger Stornierung des Werbeauftrages durch den Auftraggeber fallen die folgenden Stornogebühren an: vier bis eine Woche vor Kampagnenbeginn 25 %, eine Woche bis Kampagnen-Starttermin 50 %, ab Kampagnenstarttermin 80 %, jeweils vom Netto / Netto Buchungsvolumen.


  6. Schaltung von Werbung

    6.1 Die Schaltung und Platzierung der Werbekampagne erfolgt im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, entsprechend dem bestätigten Werbeauftrag oder nach billigem Ermessen innerhalb der von der ON|AD GmbH vertretenen oder vermittelten Medien / Diensten.

    6.2 Die Platzierung der Werbemittel erfolgt im Rahmen der Platzierungsmöglichkeiten jedes einzelnen Werbeträgers (Mediums) und den von den Medienbetreibern bereitgestellten Umfeldern und Standards.

    6.3 Die Schaltung der Werbung erfolgt für den vereinbarten Zeitraum sowie im Umfange der gebuchten Anzahl von Werbeeinblendungen oder Klicks auf die Werbemittel.

    6.4 Die Schaltung der Werbung erfolgt in der entsprechend dem jeweiligen technischen Stand bestmöglichen Weise. Beiden Parteien ist bekannt, dass die Qualität der Wiedergabe von verschiedenen Faktoren abhängig ist und eine absolut fehlerfreie Wiedergabe nicht zu garantieren ist.

    6.5 Ein Erfolg der Werbung kann von der ON|AD GmbH nicht zugesichert werden.


  7. Werbemittel

    7.1 Ein Werbemittel im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kann aus einem oder mehreren Elementen, in entsprechender technischer Beschaffenheit und mit Interaktionsmechanismen versehen, bestehen:

    • akustische / visuelle Inhalte wie Bild, Bewegtbild, Text, Tonfolgen und deren Kombination
    • technische Aufbereitung wie feststehende, expandierende oder unterbrechende Darstellung
    • interaktive Mechanismen wie z. B. sensitive Flächen oder andere Mechanismen, die dem Nutzer eine direkte Reaktion auf die Werbung erlauben und eine Verbindung zu einer vom Auftraggeber vorgegebenen Adresse, z. B. URL, Telefon-Nr. etc. herstellen.

    7.2 Für Gestaltung und Ausführung der Werbemittel gelten die von der ON|AD GmbH vorgegebenen Werbeformen und -formate sowie sonstige technische Spezifikationen, die den Einsatz beim jeweiligen Werbeträger (Medium) gewährleisten. Sofern es erforderlich erscheint, darf dem Werbemittel eine deutliche Kennzeichnung als Werbung hinzugefügt werden, ohne dass dies der Genehmigung des Auftraggebers bedarf.

    7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäß verwendbare Werbemittel, nach den Vorgaben der ON|AD GmbH und unter Einhaltung der am Markt üblichen Standards bereitzustellen und rechtzeitig vor Beginn der Kampagnenlaufzeit, nach den in der Auftragsbestätigung genannten Vorlaufzeiten, fehler- und virenfrei an die in der Auftragsbestätigung angegebene E-Mail-Adresse zu liefern.

    7.4 Bei verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung kann keine Gewähr für die ordnungsgemäße Werbeschaltung übernommen werden.

    7.5 Sollten der ON|AD GmbH aus der Verwendung überlassener Werbemittel Schäden entstehen, hat der Auftraggeber für diese einzutreten.


  8. Kampagnenabwicklung

    8.1 Die Einschaltung der Werbung erfolgt zum Zeitpunkt des vereinbarten Kampagnenstarts (Einschalttermin), spätestens jedoch drei Tage nach Vorliegen der Werbemittel, falls diese nicht rechtzeitig vor Kampagnenstart vorliegen oder auf Grund technischer Ursachen nicht verwendbar sind.

    8.2 Der Auftraggeber hat nach Einschaltung der Werbung unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist. Eventuelle Mängel sind innerhalb der ersten Woche nach Schaltbeginn zu rügen.

    8.3 Die ON|AD GmbH liefert während der Laufzeit der Kampagne wöchentlich Berichte (Reportings), die über den Stand der Auslieferung der Werbemittel und ggf. sonstiger Faktoren informieren.

    8.4 Sollte der Auftraggeber im Lauf der Kampagne Werbemittel im Sinne einer Kampagnenoptimierung austauschen wollen, so kann dies, in Abstimmung mit der ON|AD GmbH, erfolgen.

    8.5 Zum Abschluss der Kampagnenlaufzeit erstellt die ON|AD GmbH einen Endbericht (End-Report) über die Leistungswerte (Medialeistung).

    8.6 Für die Berechnung / Abrechnung einer Kampagne gelten ausschließlich die von der ON|AD GmbH ermittelten Leistungswerte (Impressions bzw. Clicks).

    8.7 Sollte der Auftraggeber über eigene Technik zur Leistungsermittlung (Adserver) verfügen, so wird diese nicht zur Ermittlung der Abrechnungswerte und der Berechnung der Vergütung herangezogen.

    8.8 Abweichende Zählungen sind auf Grund technischer Ursachen nicht auszuschließen. Sollte der Auftraggeber die Abrechnung auf Grund von Zählabweichungen nicht anerkennen, so hat er die Nachweispflicht.


  9. Preise und Abrechnung

    9.1 Für die Schaltung von Werbung gelten die Preise gemäß Angeboten der ON|AD GmbH sowie gültiger Preislisten, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. In den Preisen nicht enthalten sind ggf. anfallende schutzrechtliche Vergütungen oder sonstige Kosten (Produktion / Korrekturen).

    9.2 Preisänderungen bleiben vorbehalten. Für bestätigte Aufträge wird eine Preisänderung nach entsprechender Mitteilung wirksam. Im Falle einer Preiserhöhung während einer laufenden Schaltung steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu.

    9.3 Die Berechnung einer jeden Kampagne erfolgt mit dem Datum des Kampagnenstarts, im Umfange der bestätigten Beauftragung. Rechnungswährung für alle Vorgänge ist der Euro.

    9.4 Nach Abschluss der Kampagne erfolgt die Endabrechnung nach den tatsächlich erbrachten Leistungswerten, unter Zugrundelegung des End-Reports. Bei etwaigen Abweichungen zum Auftragsvolumen erfolgt eine Gutschrift bzw. Belastung des Differenzbetrages.


  10. Zahlungsbedingungen

    10.1 Für die Erstellung der Rechnung gilt die Vergütung gemäß Auftragsbestätigung.

    10.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto der ON|AD GmbH zahlbar. Bei Zahlungseingang innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt.

    10.3 Zahlungen oder Vergütungen, die sich auf Grund von Neuberechnungen (Gutschriften / Belastungen) nach Abschluss einer Kampagne ergeben, sind sofort fällig und vom jeweiligen Partner zahlbar.

    10.4 Sollten Zahlungen durch den Auftraggeber nicht fristgerecht innerhalb der Fälligkeit erfolgen, so ist die ON|AD GmbH zur Unterbrechung der Werbeeinschaltung berechtigt.


  11. Verantwortung des Auftraggebers

    11.1 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Inhalt und Ausrichtung der Werbekampagne und haftet für die Rechtmäßigkeit der Inhalte und Darstellungen innerhalb der Werbemittel sowie deren Verlinkung mit Zielseiten, gemäß aller hierfür in Frage kommenden gesetzlichen Vorschriften. Die Rechtmäßigkeit der Werbemittel bestimmt sich bei in Deutschland ansässigen Medien nach deutschem Recht.

    11.2 Die Beachtung von Wettbewerbsrecht, nationaler und internationaler Urheber- und Schutzrechte, Werberecht, Vorschriften des StGB und aller sonstigen Rechtsvorschriften liegt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers.

    11.3 Der Auftraggeber überträgt der ON|AD GmbH alle für die Umsetzung der Werbeschaltung erforderlichen Nutzungsrechte für z. B. Marken, Abbildungen, Bezeichnungen, Aussagen.

    11.4 Der Auftraggeber stellt die ON|AD GmbH von jeglicher Haftung frei. Falls der Auftraggeber gegen eine der vorgenannten Absätze verstößt, wird er der ON|AD GmbH jedweden Schaden erstatten, sofern die ON|AD GmbH von Dritten wegen einer angeblichen Rechtsverletzung der vom Auftraggeber zu verantwortenden Inhalte in Anspruch genommen wird.


  12. Gewährleistung der ON|AD GmbH

    12.1 Die ON|AD GmbH gewährleistet gegenüber dem Auftraggeber die Schaltung von Werbung innerhalb der einvernehmlich festgelegten und vertretenen elektronischen Medien / Diensten (Werbeträgern), im gebuchten Umfange (Impressions bzw. Clicks) und in der Darstellung, nach jeweils üblichem Standard.

    12.2 Für den Fall, dass die Werbeschaltung im gebuchten Umfange (Impressions bzw. Clicks / Zeitraum), auf Grund nicht ausreichender Medialeistung des Werbeträgers, nicht ausgeliefert werden kann, kann dies über die Verlängerung der Laufzeit nachgeholt werden. Sollte dies mit den Kampagnenzielen kollidieren, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung des Differenzbetrages in Höhe der nicht geleisteten Werbeeinblendungen.

    12.3 Fällt die Durchführung eines Werbeauftrages auf Grund von Leistungsstörungen, z. B. redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Gründe, die nicht im Einflussbereich der ON|AD GmbH liegen, aus, so kann die Kampagne zu einem späteren Zeitpunkt abgewickelt werden. Falls dies nicht erfolgen kann, hat der Auftraggeber Anspruch auf Stornierung / Rückzahlung geleisteter Beträge.

    12.4 Weiter gehende Ansprüche, als in den vorhergehenden Abschnitten beschrieben, können gegen die ON|AD GmbH nicht erhoben werden.


  13. Haftung

    13.1 Für Schäden des Auftraggebers haftet die ON|AD GmbH ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, der Angestellten sowie weiterer Erfüllungsgehilfen.

  14. Datenschutz

    0 14.1 Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen abgewickelt.

    14.2 Die datenschutzrechtlichen Bedingungen werden auch von involvierten Geschäftspartnern beachtet und eingehalten.


  15. Schlussbestimmungen

    15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    15.2 Änderungen des Vertrages / Werbeauftrages sowie einzelner Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

    15.3 Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder werden sollte, gelten die übrigen Bestimmungen fort. In diesem Falle werden die Parteien die unwirksame durch eine wirksame Regelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt, ersetzen und entsprechend vereinbaren.

    15.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dortmund.


Dortmund, im Januar 2009