Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schaltung von Werbung in Online-Medien und elektronischen Diensten
Stand: Januar 2009
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Geltungsbereich
1.1 Die ON|AD GmbH ist als Dienstleister für Marketing und Werbung
in Online-Medien und elektronischen Informations- / Kommunikations-
Diensten tätig.
1.2 In der Funktion als Anbieter gegenüber der Werbewirtschaft
(Werbung treibende Unternehmen und Agenturen) erfolgen
Geschäfte im eigenen Namen und gegen eigene Rechnung.
1.3 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich
für alle Aufträge zur Schaltung von Werbung (Werbeauftrag)
in Online-Medien und elektronischen Diensten
(Werbeträgern).
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Auftraggeber
2.1 Werbeaufträge können von werbetreibenden Unternehmen
oder Agenturen (Werbe- / Media-Agenturen) erteilt werden.
2.2 Werbeaufträge von Agenturen werden nur für namentlich
genau genannte werbetreibende Unternehmen, für die die
Agentur über ein Mandat verfügt, angenommen.
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Auftrag zur Schaltung von Werbung - Werbeauftrag
3.1 Werbeauftrag im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Schaltung von Werbung in Online-Medien
(Websites) oder anderen elektronischen Diensten (z. B. E-Mail,
Mobile, IPTV), die von der ON|AD GmbH vertreten werden oder für die eine
Vermittlung erfolgt.
3.2 Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen, die, neben Preisen und
Konditionen lt. gültiger Preisliste bzw. individueller Angebote,
einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden.
3.3 Die Anwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen der
Auftraggeber (werbetreibende Unternehmen und Agenturen)
ist, soweit sie mit diesen Bedingungen nicht übereinstimmen,
ausdrücklich ausgeschlossen.
3.4 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für
zukünftige Werbeaufträge, auch wenn hierauf nicht ausdrücklich
Bezug genommen wird.
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Vertragsabschluss
4.1 Grundlage für den Vertrag ist das Angebot der ON|AD GmbH und die
Annahme durch den Auftraggeber (Werbekunde oder Agentur).
Die Angebote der ON|AD GmbH sind in jedem Falle freibleibend.
4.2 Der Vertrag kommt grundsätzlich durch schriftliche Bestätigung
des Werbeauftrages durch die ON|AD GmbH zustande. Im Regelfalle erfolgt
eine Bestätigung per E-Mail. Die Übermittlung auf dem Postwege
oder per Telefax kann in einzelnen Fällen vereinbart werden.
4.3 Für die ON|AD GmbH besteht keine Verpflichtung zur Annahme eines
Werbeauftrages. Die ON|AD GmbH behält sich die Ablehnung aus
rechtlichen, technischen, sittlichen oder sonstigen sachlich
gerechtfertigten Gründen vor.
4.4 Die ON|AD GmbH ist berechtigt, die Schaltung einer laufenden Kampagne
vorübergehend oder dauerhaft zu unterbrechen, falls der Auftraggeber
nachträglich Änderungen der Inhalte, Weiterleitungen, Daten
oder Hyperlinks vornimmt, die dem geschlossenen Vertrag entgegenstehen
oder ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige
Inhalte einer Zielseite besteht. Der Zahlungsanspruch bleibt
unberührt.
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Stornierung von Verträgen/Werbeaufträgen
5.1 Die Erteilung eines Werbeauftrages ist verbindlich. Auftraggeber
und die ON|AD GmbH haben das Recht, bis sechs Wochen vor Beginn der
Schaltung der Werbung, den Werbeauftrag ganz oder teilweise zu
kündigen.
5.2 Bei einseitiger, kurzfristiger Stornierung des Werbeauftrages
durch den Auftraggeber fallen die folgenden Stornogebühren an:
vier bis eine Woche vor Kampagnenbeginn 25 %, eine Woche bis
Kampagnen-Starttermin 50 %, ab Kampagnenstarttermin 80 %,
jeweils vom Netto / Netto Buchungsvolumen.
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Schaltung von Werbung
6.1 Die Schaltung und Platzierung der Werbekampagne erfolgt im
Einvernehmen mit dem Auftraggeber, entsprechend dem bestätigten
Werbeauftrag oder nach billigem Ermessen innerhalb der von
der ON|AD GmbH vertretenen oder vermittelten Medien / Diensten.
6.2 Die Platzierung der Werbemittel erfolgt im Rahmen der Platzierungsmöglichkeiten
jedes einzelnen Werbeträgers (Mediums)
und den von den Medienbetreibern bereitgestellten Umfeldern und
Standards.
6.3 Die Schaltung der Werbung erfolgt für den vereinbarten Zeitraum
sowie im Umfange der gebuchten Anzahl von Werbeeinblendungen oder Klicks
auf die Werbemittel.
6.4 Die Schaltung der Werbung erfolgt in der entsprechend dem
jeweiligen technischen Stand bestmöglichen Weise. Beiden
Parteien ist bekannt, dass die Qualität der Wiedergabe von
verschiedenen Faktoren abhängig ist und eine absolut fehlerfreie
Wiedergabe nicht zu garantieren ist.
6.5 Ein Erfolg der Werbung kann von der ON|AD GmbH nicht zugesichert
werden.
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Werbemittel
7.1 Ein Werbemittel im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
kann aus einem oder mehreren Elementen, in entsprechender
technischer Beschaffenheit und mit Interaktionsmechanismen
versehen, bestehen:
- akustische / visuelle Inhalte wie Bild, Bewegtbild, Text, Tonfolgen und deren Kombination
- technische Aufbereitung wie feststehende, expandierende oder unterbrechende Darstellung
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interaktive Mechanismen wie z. B. sensitive Flächen oder andere Mechanismen, die dem Nutzer eine direkte Reaktion
auf die Werbung erlauben und eine Verbindung zu einer vom Auftraggeber vorgegebenen Adresse, z. B. URL, Telefon-Nr. etc. herstellen.
7.2 Für Gestaltung und Ausführung der Werbemittel gelten die von
der ON|AD GmbH vorgegebenen Werbeformen und -formate sowie sonstige
technische Spezifikationen, die den Einsatz beim jeweiligen
Werbeträger (Medium) gewährleisten.
Sofern es erforderlich erscheint, darf dem Werbemittel
eine deutliche Kennzeichnung als Werbung hinzugefügt werden,
ohne dass dies der Genehmigung des Auftraggebers bedarf.
7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäß verwendbare
Werbemittel, nach den Vorgaben der ON|AD GmbH und unter
Einhaltung der am Markt üblichen Standards bereitzustellen und
rechtzeitig vor Beginn der Kampagnenlaufzeit, nach den in der
Auftragsbestätigung genannten Vorlaufzeiten, fehler- und virenfrei
an die in der Auftragsbestätigung angegebene E-Mail-Adresse zu
liefern.
7.4 Bei verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung
kann keine Gewähr für die ordnungsgemäße Werbeschaltung
übernommen werden.
7.5 Sollten der ON|AD GmbH aus der Verwendung überlassener Werbemittel
Schäden entstehen, hat der Auftraggeber für diese einzutreten.
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Kampagnenabwicklung
8.1 Die Einschaltung der Werbung erfolgt zum Zeitpunkt des vereinbarten
Kampagnenstarts (Einschalttermin), spätestens jedoch
drei Tage nach Vorliegen der Werbemittel, falls diese nicht rechtzeitig
vor Kampagnenstart vorliegen oder auf Grund technischer
Ursachen nicht verwendbar sind.
8.2 Der Auftraggeber hat nach Einschaltung der Werbung unverzüglich
zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist.
Eventuelle Mängel sind innerhalb der ersten Woche nach Schaltbeginn
zu rügen.
8.3 Die ON|AD GmbH liefert während der Laufzeit der Kampagne wöchentlich
Berichte (Reportings), die über den Stand der Auslieferung der
Werbemittel und ggf. sonstiger Faktoren informieren.
8.4 Sollte der Auftraggeber im Lauf der Kampagne Werbemittel im
Sinne einer Kampagnenoptimierung austauschen wollen, so kann
dies, in Abstimmung mit der ON|AD GmbH, erfolgen.
8.5 Zum Abschluss der Kampagnenlaufzeit erstellt die ON|AD GmbH einen
Endbericht (End-Report) über die Leistungswerte (Medialeistung).
8.6 Für die Berechnung / Abrechnung einer Kampagne gelten
ausschließlich die von der ON|AD GmbH ermittelten Leistungswerte
(Impressions bzw. Clicks).
8.7 Sollte der Auftraggeber über eigene Technik zur Leistungsermittlung
(Adserver) verfügen, so wird diese nicht zur Ermittlung
der Abrechnungswerte und der Berechnung der Vergütung herangezogen.
8.8 Abweichende Zählungen sind auf Grund technischer Ursachen
nicht auszuschließen. Sollte der Auftraggeber die Abrechnung auf
Grund von Zählabweichungen nicht anerkennen, so hat er die
Nachweispflicht.
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Preise und Abrechnung
9.1 Für die Schaltung von Werbung gelten die Preise gemäß
Angeboten der ON|AD GmbH sowie gültiger Preislisten, zzgl. der jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
In den Preisen nicht enthalten sind ggf. anfallende schutzrechtliche
Vergütungen oder sonstige Kosten (Produktion / Korrekturen).
9.2 Preisänderungen bleiben vorbehalten. Für bestätigte Aufträge
wird eine Preisänderung nach entsprechender Mitteilung wirksam.
Im Falle einer Preiserhöhung während einer laufenden Schaltung
steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu.
9.3 Die Berechnung einer jeden Kampagne erfolgt mit dem Datum
des Kampagnenstarts, im Umfange der bestätigten Beauftragung.
Rechnungswährung für alle Vorgänge ist der Euro.
9.4 Nach Abschluss der Kampagne erfolgt die Endabrechnung
nach den tatsächlich erbrachten Leistungswerten, unter Zugrundelegung
des End-Reports. Bei etwaigen Abweichungen zum
Auftragsvolumen erfolgt eine Gutschrift bzw. Belastung des Differenzbetrages.
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Zahlungsbedingungen
10.1 Für die Erstellung der Rechnung gilt die Vergütung gemäß
Auftragsbestätigung.
10.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum
netto fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto
der ON|AD GmbH zahlbar. Bei Zahlungseingang innerhalb von sieben Tagen
nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt.
10.3 Zahlungen oder Vergütungen, die sich auf Grund von Neuberechnungen
(Gutschriften / Belastungen) nach Abschluss einer
Kampagne ergeben, sind sofort fällig und vom jeweiligen Partner
zahlbar.
10.4 Sollten Zahlungen durch den Auftraggeber nicht fristgerecht
innerhalb der Fälligkeit erfolgen, so ist die ON|AD GmbH zur Unterbrechung
der Werbeeinschaltung berechtigt.
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Verantwortung des Auftraggebers
11.1 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Inhalt und Ausrichtung
der Werbekampagne und haftet für die Rechtmäßigkeit
der Inhalte und Darstellungen innerhalb der Werbemittel sowie
deren Verlinkung mit Zielseiten, gemäß aller hierfür in Frage
kommenden gesetzlichen Vorschriften. Die Rechtmäßigkeit der
Werbemittel bestimmt sich bei in Deutschland ansässigen Medien
nach deutschem Recht.
11.2 Die Beachtung von Wettbewerbsrecht, nationaler und
internationaler Urheber- und Schutzrechte, Werberecht,
Vorschriften des StGB und aller sonstigen Rechtsvorschriften liegt
ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers.
11.3 Der Auftraggeber überträgt der ON|AD GmbH alle für die Umsetzung der
Werbeschaltung erforderlichen Nutzungsrechte für z. B. Marken,
Abbildungen, Bezeichnungen, Aussagen.
11.4 Der Auftraggeber stellt die ON|AD GmbH von jeglicher Haftung frei. Falls
der Auftraggeber gegen eine der vorgenannten Absätze verstößt,
wird er der ON|AD GmbH jedweden Schaden erstatten, sofern die ON|AD GmbH von
Dritten wegen einer angeblichen Rechtsverletzung der vom
Auftraggeber zu verantwortenden Inhalte in Anspruch genommen
wird.
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Gewährleistung der ON|AD GmbH
12.1 Die ON|AD GmbH gewährleistet gegenüber dem Auftraggeber die
Schaltung von Werbung innerhalb der einvernehmlich festgelegten
und vertretenen elektronischen Medien / Diensten (Werbeträgern),
im gebuchten Umfange (Impressions bzw. Clicks) und in der Darstellung,
nach jeweils üblichem Standard.
12.2 Für den Fall, dass die Werbeschaltung im gebuchten Umfange
(Impressions bzw. Clicks / Zeitraum), auf Grund nicht ausreichender
Medialeistung des Werbeträgers, nicht ausgeliefert werden kann,
kann dies über die Verlängerung der Laufzeit nachgeholt werden.
Sollte dies mit den Kampagnenzielen kollidieren, hat der Auftraggeber
Anspruch auf Rückzahlung des Differenzbetrages in Höhe
der nicht geleisteten Werbeeinblendungen.
12.3 Fällt die Durchführung eines Werbeauftrages auf Grund von
Leistungsstörungen, z. B. redaktionellen oder technischen
Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, auf Grund gesetzlicher
Bestimmungen oder sonstiger Gründe, die nicht im Einflussbereich
der ON|AD GmbH liegen, aus, so kann die Kampagne zu einem späteren
Zeitpunkt abgewickelt werden. Falls dies nicht erfolgen kann, hat
der Auftraggeber Anspruch auf Stornierung / Rückzahlung
geleisteter Beträge.
12.4 Weiter gehende Ansprüche, als in den vorhergehenden
Abschnitten beschrieben, können gegen die ON|AD GmbH nicht erhoben
werden.
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Haftung
13.1 Für Schäden des Auftraggebers haftet die ON|AD GmbH ausschließlich bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, der
Angestellten sowie weiterer Erfüllungsgehilfen.
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Datenschutz
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14.1 Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden
datenschutzrechtlichen Bedingungen abgewickelt.
14.2 Die datenschutzrechtlichen Bedingungen werden auch von
involvierten Geschäftspartnern beachtet und eingehalten.
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Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Änderungen des Vertrages / Werbeauftrages sowie einzelner
Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
15.3 Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam ist oder werden sollte, gelten die übrigen Bestimmungen
fort. In diesem Falle werden die Parteien die unwirksame
durch eine wirksame Regelung, welche dem wirtschaftlichen
Zweck möglichst nahe kommt, ersetzen und entsprechend
vereinbaren.
15.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dortmund.
Dortmund, im Januar 2009